Startseite > Feldgeschworene > Historie
Navigation SeiteninhaltDie Wurzeln des Feldgeschworenenamtes lassen sich bis in das 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Zu jener Zeit entstanden die Feldgeschworenen aus den Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren.
Weitere Quellen über die Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte sowie über die Tätigkeit der Feldgeschworenen sind die Protokollbücher der Feldgeschworenen. Diese reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück.
Aufschlussreichere Quellen über die Tätigkeiten der Feldgeschworenen sind die sogenannten Feldgeschworenen-, Feldgerichts-, Siebener-, Steiner- oder auch als Marker-Ordnung. Diese Ordnungen waren ursprünglich Dorfrecht. Doch mit zunehmendem Einfluss der Territorialherren auf die Dörfer, wurden die ursprünglichen Ordnungen für den jeweiligen Herrschaftsbereich vereinheitlicht. Ein Beispiel für diese Vereinheitlichung ist die Steinsetzerordnung des Würzburger Fürstbischofs Julius Echter von 1585.
Eine einschneidende Wende kam zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die einzelnen Staaten erfuhren grundlegende Reformen der Kommunal-, Gerichts- und Verwaltungsorganisation. In Bayern ist diese Zeit der Reformen mit dem Namen Graf von Montgelas verbunden. Diese Neugestaltungen wirkten sich auch auf die Feldgeschworenen und ihre Tätigkeiten aus. Die Ergebnisse für die Feldgeschworenen fassten viele Landgerichte in Siebenerordnungen zusammen und schufen so für ihren Bezirk ein einheitliches Siebenerrecht.